Europäische Bürgerinitiative – Vortrag von Gerald Häfner

Beim seinem gestrigen Vortrag im Bayerischen Landtag zur Europäischen Bürgerinitiative hatte Gerald Häfner endlich einmal ausführlich Zeit, von der Bürgerinitiative, dem politische Gerangele darum und von langfristigen Perspektiven der Demokratisierung der EU zu erzählen, nachdem seine Berichte auf der Juli-Stadtversammlung und der Landesdelegiertenkonferen gezwungenermaßen eher knapp ausfielen mussten. Der Vortrag hat sich wirklich gelohnt, da er einerseits viele interessante Details und kuriose Anekdoten erzählte, das ganze aber auch in einen großen Kontext einbettete, der weltweiten Entwicklung der Demokratie in den letzten Jahrzehnten.

Die Demokratie hat in letzter Zeit riesige Fortschritte gemacht: es gibt weltweit fast doppelt so viele Staaten, die demokratische Prinzipien umsetzen als noch vor wenigen Jahrzehnten. Und doch ist Demokratie etwas, auf dem man sich nicht einfach ausruhen kann – „Demokratie kann man nie wirklich haben, sondern man muss sich täglich aufs neue dafür engagieren“. Sie müsse ständig weiterentwickelt werden um die neuen Anforderungen zu meistern – das neue Format des „Schlichtungsgesprächs“ sei beispielsweise ein durchaus positives Zeichen.

Er erzählte von seinem eigenen Werdegang, der Aktionsgruppe „Kritischer Konsum“ vor vielen Jahren, dem Verein „Mehr Demokratie“ und bisherigen Versuchen, bundesweite Volksentscheide einzuführen. Er wünschte sich dabei insbesondere von den auf Bundesebene aktiven Grünen, sich wieder im gleichem Maße für den Volksentscheid zu engagieren, wie es damals zu Regierungszeiten der Fall war, als eine entsprechende Grundgesetzänderung nur knapp die 2/3-Mehrheit verfehlte. In letzter Zeit, wie zum Beispiel bei dem Vorstoß der Linken vor ein paar Tagen, fehle vor allem etwas die Ernsthaftigkeit und die Bemühungen, solche Vorhaben über Fraktionsgrenzen hinweg zu koordinieren.

Wie wichtig auch die Möglichkeit eines bundesweiten Volksentscheids nötig ist, zeigt sich auch an den Motiven, die eine Umfrage unter Stuttgart21-Gegnern für die Ablehnung ausmachte: neben allen unmittelbar projektbezogenen Argumenten sei einer der am häufigsten genannten Gründe, dass solche Entscheidungen nicht „über die Köpfe der Bürger hinweg“ getroffen werden sollen. Im Unterschied dazu sei beispielsweise der Bau des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz, ein noch viel aufwändigeres Projekt, durch eine positiv abgelaufene Volksabstimmung gedeckt. Ironischer weise wird dieser Tunnel sein Potenzial für den europäischen Güterverkehr gar nicht voll ausfüllen können, da Deutschland den Schienen-Güterverkehr nicht ausreichend ausbaut (das Geld wird ja schließlich für den wenig Güterverkehr-tauglichen Stuttgart-21-Bahnhof benötigt).

Die Europäische Union leidet derzeit unter einem großen Demokratiedefizit, gerade weil sie extrem exekutivlastig aufgebaut sei. Das ist vor allem durch die Entstehungsgeschichte begründet: die EU basiert wesentlich auf Verträgen, die zwischen Staatschefs ausgehandelt wurden – und die sich bei der Frage der Verteilung der Macht sehr viel sich selbst in Form der Europäischen Kommission zuschrieben. Das Nachsehen hatte das Parlament (das noch nicht einmal Gesetzes-Initiativrecht hat) sowie die BürgerInnen. Gleichzeitig müsse man beachten, dass die EU unter allen supranationalen Organisationen (WTO, G20, …) wohl noch die demokratischste ist.

Im seit einem Jahr gültigen Lissabon-Vertrag sei nun erstmals eine Europäische Bürgerinitiative vorgesehen. Diese lasse in ihrem festgelegten Umfang vielfach noch zu wünschen übrig – echter Basisdemokratie entspricht sie noch nicht, gerade weil analog zur Dualität Bürgerbegehren/Bürgerentscheid in Bayern der Europäische Bürgerentscheid und somit die legislative Verbindlichkeit fehlt. Man müsse das ganze aber langfristig sehen: die Bürgerinitiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und das Ziel solle sein, irgendwann auch eine „Bürgerinitiative über die Weiterentwicklung die Bürgerinitiative“ durchzuführen. Der wichtigste Vorteil der Bürgerinitiative sei, dass dadurch erstmalig etwas wie eine „Europäische Öffentlichkeit“ geschaffen wird, dass europaweit, von den BürgerInnen getrieben, über bestimmte Themen diskutiert wird.

Gerald setzt sich derzeit intensiv dafür ein, die Europäische Bürgerinitiative im Rahmen des Lissabon-Vertrags möglichst wirkungsvoll auszugestalten. Denn viele Details sind noch nicht endgültig geklärt und gerade die Kommission und der Rat zeigen hier mäßig Interesse an einer möglichst bürgerfreundlichen Ausgestaltung.

  • Während fest steht, dass mindestens 1 Mio. BürgerInnen aus verschieden Ländern an der Petition teilnehmen müssen, ist noch nicht geklärt, aus wie vielen Ländern mindestens wie viele Bürger kommen müssen. Der Spielraum geht hier von „0,05% d Bevölkerung aus mindestens 5 Ländern“ bis „0,2% aus mindestens 9 Ländern“. Gerald sieht hier gute Chancen, die Mindestzahl der Länder von 5 durchzusetzen. Bei der Mindestzahl der Teilnehmer pro Land schlägt er einen Kompromiss vor, der sich am bayerischen System der Bürgerbegehren orientiert.
  • Welche Daten muss eine Teilnehmerin angeben, um als solche zu zählen? Diese Frage ist gerade deswegen relevant, weil die Bürgerinitiative nicht wie eine Wahl im Wahllokal oder Gleichartigem stattfindet, sondern die Stimmen ganz wesentlich von Freiwilligen auf der Straße gesammelt werden – in einer solchen Situation dann noch die Personalausweisnummer herauskramen zu müssen, würde viele Interessierte wohl abschrecken. Genau um solche Voraussetzungen wird aber noch diskutiert. Es ist außerdem noch nicht sicher, ob es eine einheitliche Regelung für alle Länder geben wird, oder dies pro Land einzeln festgelegt wird (die zur Überprüfung einer Unterschrift nötigen Angaben sind pro Land äußerst verschieden). Gerald befürwortet hier ein System, in dem nur Name, Adresse und Unterschrift nötig ist, und einzelne Länder nur in begründeten Fällen mehr verlangen dürfen.
  • Umstritten ist, ob die Teilnahme an der Bürgerinitiative an das Wahlrecht gekoppelt sein soll oder nicht. Da aus einer Bürgerinitiative ohnehin keine verbindlichen Entscheidungen resultieren, setzt sich Gerald hier dafür ein, dass beispielsweise auch 16jährige bereits teilnehmen dürfen.
  • Ein kritisches Detail ist die Frage, wann eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Initiative stattfindet. Der bisherige Vorschlag sieht vor, dass die Zulässigkeit erst überprüft wird, wenn bereits 300.000 Unterschriften gesammelt wurden – eine reichlich skurrile Situation. Geralds Vorschlag ist, dass eine Überprüfung stattfinden soll, sobald mindestens sieben Personen aus sieben verschiedenen Ländern eine Initiative zur Prüfung vorlegen.
  • Der Zeitraum, innerhalb dessen Unterschriften gesammelt werden können, schwankt zwischen 12 und 18 Monaten.
  • Es ist noch nicht geklärt, was bei einer erfolgreichen Bürgerinitiative anschließend tatsächlich passiert, abgesehen davon, dass die Kommission diese zur Kenntnis nehmen muss. Eine Verbindlichkeit der Bürgerinitiative gibt der Lissabon-Vertrag zwar nicht her, und das Instrument eines Bürgerentscheids gibt es auch nicht. Gerald setzt sich dafür ein, dass hier anschließend zumindest ein öffentliches Hearing stattfinden muss, bei dem die Initiatoren ihre Position darstellen können. So soll zumindest die erwähnte europäische Öffentlichkeit gestärkt werden.

Daneben erzählte Gerald noch viele Anekdoten von den täglichen Hürden, die sich ihm beim Einsatz für mehr demokratische Elemente in der EU in den Weg stellen; vom zwar gut gemeinten Konvent über den Lissabon-Vertrag, der aber unter extremer Zeitknappheit litt und dann doch sehr stark von Hinterzimmerpolitik geprägt war hin zu den personellen Rangeleien um die Besetzung des Berichterstatter-Postens zur Bürgerinitiative, die mitunter schon recht skurrile Züge annahm. Symptomatisch für die ganze Gesetzgebung in der EU seien wohl die Irrungen und Wirrungen um die nötigen Angaben, um an einer Bürgerinitiative teilzunehmen. Während bei den Volksbegehren, beispielsweise bei uns in Bayern, nur Name, Adresse und Unterschrift nötig sind, hieß es auf europäischer Ebene seitens der EU-Kommission plötzlich, in Deutschland sei auch die Personalausweisnummer nötig. Auf die Frage, woher diese Aussage kam, folgte nur ein nebulöses „aus Berlin“, aber aus Sicht der Kommission war dies damit die offizielle Position der Bundesrepublik Deutschland. Er recherchierte nach, telefonierte mit verschiedenen Ministerien (Justizministerium, Innenministerium), bis er endlich die Quelle dieser Aussage fand: die Nachfrage der Kommission bei der BRD landete auf dem Tisch eines noch recht frischen Mitarbeiters im Innenministeriums, der gar nicht weiter über die Thematik Bescheid wusste und mal eben spontan antwortete, Name, Adresse und Personalausweisnummer seien nötig. Von da an war das offizielle Position Deutschlands… inzwischen wurde diese Position revidiert, aber Gerald sieht sich verständlicherweise nicht in der Lage, den selben Aufwand bei sämtlichen Mitgliedsstaaten zu betreiben – auch wenn das wohl nötig wäre…

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